Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Prüfungssimulation — Thüringen

33 Fragen wie in der echten Prüfung: 30 bundesweite und 3 zu Thüringen. Mit Erklärung zu jeder Antwortmöglichkeit. Kostenlos, 2026.

Fragen im Test
33
Aufteilung
30 + 3
Bestehensgrenze Einbürgerung
17 / 33
Bestehensgrenze „Leben in Deutschland“
15 / 33
Zeit
60 min
Zwei Bestehensgrenzen — Achtung
Es ist dasselbe Prüfungsblatt, aber es gibt zwei Bestehensgrenzen. Für die Einbürgerung brauchen Sie 17 von 33 richtigen Antworten. Für den Test „Leben in Deutschland“ am Ende eines Orientierungskurses genügen 15. Mit 15 oder 16 richtigen Antworten haben Sie also den Orientierungskurs bestanden, aber die Anforderung für die Einbürgerung nicht erfüllt. Wenn Sie den Test für die Einbürgerung schreiben, ist 17 Ihre Zahl.
0 von 33 beantwortet

Ohne JavaScript sehen Sie alle Fragen, Antworten und Erklärungen als Liste. Der Test funktioniert, nur ohne Zeitmessung.

  1. Frage 1 von 33Katalogfrage 9

    Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländerinnen/Ausländer? Das Grundrecht auf …

    1. A — Der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) gilt als „Jedermann-Grundrecht“ für alle, nicht nur für Ausländer.
    2. B — Die Menschenwürde (Art. 1 GG) ist das grundlegendste aller Rechte und gilt ausnahmslos für jeden Menschen.
    3. C — Richtig: Das Asylrecht (Art. 16a GG) kann begrifflich nur von Menschen in Anspruch genommen werden, die nicht bereits deutsche Staatsangehörige sind.
    4. D — Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) ist ebenfalls ein Jedermann-Grundrecht, das für alle in Deutschland lebenden Menschen gilt.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  2. Frage 2 von 33Katalogfrage 267

    Eine junge Frau in Deutschland, 22 Jahre alt, lebt mit ihrem Freund zusammen. Die Eltern der Frau finden das nicht gut, weil ihnen der Freund nicht gefällt. Was können die Eltern tun?

    1. A — Richtig: Mit Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) hat die Tochter das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und entscheidet selbst über ihre Lebensgestaltung — die Eltern haben kein Mitbestimmungsrecht mehr.
    2. B — Es gibt keine elterliche Gewalt über eine volljährige Tochter; sie kann nicht gegen ihren Willen „zurückgeholt“ werden.
    3. C — Das Zusammenleben mit einem selbst gewählten Partner ist keine Straftat und kein Grund für eine Anzeige.
    4. D — Die Partnerwahl ist eine höchstpersönliche Entscheidung der volljährigen Tochter; die Eltern haben kein Recht, ihr einen Partner auszusuchen.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  3. Frage 3 von 33Katalogfrage 47

    Der deutsche Staat hat viele Aufgaben. Welche Aufgabe gehört nicht dazu?

    1. A — Richtig: Es gibt keine staatliche Finanzierung privater Urlaubsreisen für alle Staatsangehörigen — das ist keine Staatsaufgabe.
    2. B — Kindergeld ist eine reale staatliche Familienleistung nach dem Einkommensteuergesetz/Bundeskindergeldgesetz.
    3. C — Der Staat und die Länder fördern tatsächlich Museen und Kultureinrichtungen als Teil der Kulturförderung.
    4. D — Sportförderung, etwa über den Deutschen Olympischen Sportbund und Bundesmittel, ist eine reale staatliche Aufgabe.

    Quelle: www.bundesregierung.de

  4. Frage 4 von 33Katalogfrage 6

    Wie heißt die deutsche Verfassung?

    1. A — „Volksgesetz“ ist keine offizielle Bezeichnung eines deutschen Rechtstextes.
    2. B — „Bundesgesetz“ ist ein allgemeiner Oberbegriff für Gesetze des Bundes, nicht der Name der Verfassung.
    3. C — „Deutsches Gesetz“ ist keine amtliche Bezeichnung.
    4. D — Richtig: Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt Grundgesetz (GG), verkündet 1949.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  5. Frage 5 von 33Katalogfrage 300

    Aus welchem Land kamen die ersten Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in die Bundesrepublik Deutschland?

    1. A — Richtig: Das erste Anwerbeabkommen der Bundesrepublik schloss sie 1955 mit Italien; italienische Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter waren damit die ersten dieser Art.
    2. B — Das Anwerbeabkommen mit Spanien folgte erst 1960, nach dem mit Italien.
    3. C — Das Anwerbeabkommen mit Portugal folgte 1964, deutlich nach Italien.
    4. D — Das Anwerbeabkommen mit der Türkei wurde erst 1961 geschlossen — später als das mit Italien, auch wenn Menschen türkischer Herkunft langfristig zur größten Gruppe wurden (siehe Frage 297).

    Quelle: www.bpb.de

  6. Frage 6 von 33Katalogfrage 190

    Was bedeutet die Abkürzung DDR?

    1. A — „Dritter Deutscher Rundfunk“ ist keine korrekte Auflösung der Abkürzung DDR.
    2. B — „Die Deutsche Republik“ ist nicht der offizielle Name des ostdeutschen Staates.
    3. C — „Dritte Deutsche Republik“ ist keine korrekte Auflösung; es gab keine solche Zählung.
    4. D — Richtig: DDR steht für Deutsche Demokratische Republik, den offiziellen Namen des ostdeutschen Staates von 1949 bis 1990.

    Quelle: www.bpb.de

  7. Frage 7 von 33Katalogfrage 237

    2007 wurde das 50-jährige Jubiläum der "Römischen Verträge" gefeiert. Was war der Inhalt der Verträge?

    1. A — Der NATO-Beitritt der Bundesrepublik erfolgte 1955 durch die Pariser Verträge, nicht durch die Römischen Verträge von 1957.
    2. B — Richtig: Die Römischen Verträge vom 25. März 1957 gründeten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Euratom, die Vorläufer der heutigen EU.
    3. C — Reparationsfragen wurden in anderen Abkommen (u. a. Potsdamer Konferenz, spätere Verträge) behandelt, nicht in den Römischen Verträgen.
    4. D — Die Oder-Neiße-Linie wurde erst im Warschauer Vertrag 1970 und endgültig im Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990 als deutsche Ostgrenze festgelegt, nicht in den Römischen Verträgen.

    Quelle: european-union.europa.eu

  8. Frage 8 von 33Katalogfrage 280

    Wenn Sie sich in Deutschland gegen einen falschen Steuerbescheid wehren wollen, müssen Sie …

    1. A — Untätigkeit führt dazu, dass der fehlerhafte Bescheid nach Ablauf der Frist bestandskräftig wird — man verliert das Recht auf Korrektur.
    2. B — Das Wegwerfen des Bescheids ändert nichts an seiner rechtlichen Wirksamkeit; die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
    3. C — Richtig: Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden (§ 355 AO).
    4. D — Abwarten führt nach Fristablauf zur Bestandskraft des fehlerhaften Bescheids; ein neuer Bescheid kommt nicht automatisch.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  9. Frage 9 von 33Katalogfrage 176

    Wie waren die Besatzungszonen Deutschlands nach 1945 verteilt?

    1. A — Diese Zuordnung stimmt nur, wenn sie exakt der Kartendarstellung entspricht — die geografisch korrekte Lage muss anhand der tatsächlichen Karte geprüft werden (Großbritannien Nordwesten, USA Süden, Frankreich Südwesten, Sowjetunion Osten).
    2. B — Diese Zuordnung stimmt nur, wenn sie exakt der Kartendarstellung entspricht — die geografisch korrekte Lage muss anhand der tatsächlichen Karte geprüft werden.
    3. C — Diese Zuordnung stimmt nur, wenn sie exakt der Kartendarstellung entspricht — die geografisch korrekte Lage muss anhand der tatsächlichen Karte geprüft werden.
    4. D — Diese Zuordnung stimmt nur, wenn sie exakt der Kartendarstellung entspricht — die geografisch korrekte Lage muss anhand der tatsächlichen Karte geprüft werden.

    Quelle: www.bpb.de

  10. Frage 10 von 33Katalogfrage 179

    Wie endete der Zweite Weltkrieg in Europa offiziell?

    1. A — Hitlers Tod am 30. April 1945 war ein Ereignis vor dem Kriegsende, aber nicht das offizielle Kriegsende selbst — der Krieg ging danach noch acht Tage weiter.
    2. B — Richtig: Der Krieg endete in Europa offiziell durch die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8./9. Mai 1945.
    3. C — Ein bloßer Rückzug ohne formale Kapitulation fand nicht statt; die Kapitulation war der offizielle, völkerrechtlich bedeutsame Akt.
    4. D — Es gab keine Revolution, die den Krieg beendete; das Kriegsende erfolgte durch militärische Niederlage und Kapitulation.

    Quelle: www.bpb.de

  11. Frage 11 von 33Katalogfrage 83

    Wer wählt die deutsche Bundeskanzlerin/den deutschen Bundeskanzler?

    1. A — Es gibt keine direkte Volkswahl der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers.
    2. B — Die Bundesversammlung wählt nur die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten.
    3. C — Richtig: Der Bundestag wählt die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler nach Art. 63 GG.
    4. D — Die Bundesregierung besteht aus Kanzlerin/Kanzler und Ministerinnen/Ministern und wählt sich nicht selbst.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  12. Frage 12 von 33Katalogfrage 91

    In Deutschland kann ein Regierungswechsel in einem Bundesland Auswirkungen auf die Bundespolitik haben. Das Regieren wird …

    1. A — Ein Landtagswahlergebnis ändert nicht direkt die Mehrheit im Bundestag, der eigenständig gewählt wird.
    2. B — Neue Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat erschweren typischerweise das Regieren, wenn die Bundesregierung dort keine Mehrheit hat — nicht das Gegenteil.
    3. C — Richtig: Da die Landesregierungen den Bundesrat bilden, kann ein Regierungswechsel in einem Land die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat verändern — verliert die Bundesregierung dort ihre Mehrheit, wird die Zustimmung zu Gesetzen schwieriger.
    4. D — Der finanzielle Reichtum eines Bundeslandes hat keinen direkten Einfluss auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Gesetzgebungsverfahren.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  13. Frage 13 von 33Katalogfrage 235

    Der damalige französische Staatspräsident François Mitterrand und der damalige deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl gedenken in Verdun gemeinsam der Toten beider Weltkriege. Welches Ziel der Europäischen Union wird bei diesem Treffen deutlich?

    1. A — Verdun war ein Schlachtfeld des Ersten Weltkriegs zwischen Deutschland und Frankreich; England war an dieser Begegnung nicht das Thema.
    2. B — Reisefreiheit betrifft die Personenfreizügigkeit im Binnenmarkt (Schengen), nicht den symbolischen Gehalt der Verdun-Geste von 1984.
    3. C — Richtig: Das gemeinsame Gedenken 1984 an die Millionen Toten der beiden Weltkriege symbolisierte die deutsch-französische Aussöhnung und stand für das zentrale EU-Ziel, durch Zusammenarbeit dauerhaften Frieden und Sicherheit in Europa zu sichern.
    4. D — Einheitliche Feiertage sind kein EU-Ziel und stehen in keinem Zusammenhang mit dem Verdun-Treffen.

    Quelle: www.bundesregierung.de

  14. Frage 14 von 33Katalogfrage 207

    In welchem Militärbündnis war die DDR Mitglied?

    1. A — Die NATO war das westliche Bündnis, dem die Bundesrepublik (nicht die DDR) beitrat.
    2. B — Der Rheinbund war ein historisches Napoleonisches Staatenbündnis von 1806, längst aufgelöst vor der DDR-Zeit.
    3. C — Richtig: Die DDR war Gründungsmitglied des Warschauer Pakts (1955), des östlichen Militärbündnisses unter sowjetischer Führung.
    4. D — Ein „Europabündnis“ in diesem Sinne existierte nicht als reales Militärbündnis.

    Quelle: www.bpb.de

  15. Frage 15 von 33Katalogfrage 95

    Was gilt für die meisten Kinder in Deutschland?

    1. A — Es gibt in Deutschland keine Wahlpflicht — ohnehin dürfen Kinder noch nicht wählen.
    2. B — Richtig: Die allgemeine Schulpflicht gilt für alle Kinder in Deutschland und ist in den Landesverfassungen bzw. Schulgesetzen verankert.
    3. C — Eine allgemeine „Schweigepflicht“ für Kinder existiert nicht; Schweigepflichten betreffen bestimmte Berufsgruppen (z. B. Ärztinnen/Ärzte).
    4. D — Es gibt keine staatliche Religionspflicht; Religionsfreiheit (Art. 4 GG) schließt auch das Recht ein, keine Religion auszuüben.

    Quelle: www.kmk.org

  16. Frage 16 von 33Katalogfrage 70

    Der deutsche Bundespräsident Gustav Heinemann gibt Helmut Schmidt 1974 die Ernennungsurkunde zum deutschen Bundeskanzler. Was gehört zu den Aufgaben der deutschen Bundespräsidentin/des deutschen Bundespräsidenten?

    1. A — Die laufenden Regierungsgeschäfte führt die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler mit dem Kabinett, nicht die Bundespräsidentin/der Bundespräsident.
    2. B — Die Kontrolle der Regierungspartei ist Aufgabe des Parlaments (Opposition), nicht des Staatsoberhaupts.
    3. C — Die Ministerinnen/Minister werden von der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler ausgewählt und der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten nur zur Ernennung vorgelegt.
    4. D — Richtig: Nach Art. 63 Abs. 1 GG schlägt die Bundespräsidentin/der Bundespräsident dem Bundestag eine Kanzlerkandidatin/einen Kanzlerkandidaten zur Wahl vor und ernennt sie/ihn nach der Wahl, wie auf dem Foto von 1974 zu sehen.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  17. Frage 17 von 33Katalogfrage 150

    Eine Gerichtsschöffin/ein Gerichtsschöffe in Deutschland ist …

    1. A — Eine Schöffin/ein Schöffe hat kein kommunales Verwaltungsamt und ist nicht Stellvertreterin/Stellvertreter eines Bürgermeisteramts.
    2. B — Richtig: Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichterinnen und -richter, die zeitweise an Gerichtsverfahren mitwirken (§§ 30 ff. GVG).
    3. C — Eine Schöffin/ein Schöffe ist keine Position im Gemeinderat, sondern eine gerichtliche Funktion.
    4. D — Ein Jurastudium ist für das Schöffenamt gerade nicht erforderlich — es ist bewusst ein Laienamt, offen für Bürgerinnen und Bürger ohne juristische Ausbildung.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  18. Frage 18 von 33Katalogfrage 62

    Wenn das Parlament eines deutschen Bundeslandes gewählt wird, nennt man das …

    1. A — Eine Kommunalwahl betrifft die Ebene der Gemeinden und Kreise, nicht das Landesparlament.
    2. B — Richtig: Die Wahl des Landesparlaments (Landtag, in Stadtstaaten Bürgerschaft/Abgeordnetenhaus) heißt Landtagswahl.
    3. C — Die Europawahl bestimmt die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments, nicht ein Landesparlament.
    4. D — Die Bundestagswahl bestimmt das gesamtdeutsche Parlament, nicht das eines einzelnen Bundeslandes.

    Quelle: www.bundeswahlleiterin.de

  19. Frage 19 von 33Katalogfrage 271

    Was ist in Deutschland ein Brauch zu Weihnachten?

    1. A — Das Verstecken bunter Eier ist ein Osterbrauch, nicht ein Weihnachtsbrauch.
    2. B — Richtig: Das Schmücken eines Tannenbaums (Weihnachtsbaum) mit Kugeln, Lichtern und Schmuck ist ein zentraler deutscher Weihnachtsbrauch.
    3. C — Verkleidung mit Masken und Kostümen ist typisch für Karneval/Fasching, nicht für Weihnachten.
    4. D — Kürbisse vor die Tür zu stellen ist ein Halloween-Brauch, kein deutscher Weihnachtsbrauch.

    Quelle: www.bpb.de

  20. Frage 20 von 33Katalogfrage 158

    Das "Dritte Reich" war eine …

    1. A — Richtig: Der nationalsozialistische Propagandabegriff „Drittes Reich“ bezeichnete den totalitären Einparteienstaat unter Hitler.
    2. B — Wahlen und Parteien wurden abgeschafft; das Gegenteil einer Demokratie.
    3. C — Es gab keinen erblichen Monarchen; die Herrschaft beruhte auf dem „Führerprinzip“, nicht auf dynastischer Erbfolge.
    4. D — Eine Räterepublik ist ein rätedemokratisches System, wie es kurzzeitig 1918/19 in München bestand — das genaue Gegenteil der NS-Diktatur.

    Quelle: www.bpb.de

  21. Frage 21 von 33Katalogfrage 159

    Was gab es in Deutschland nicht während der Zeit des Nationalsozialismus?

    1. A — Richtig: Nach 1933 wurden alle konkurrierenden Parteien verboten und Wahlen zu bloßen Akklamationsveranstaltungen ohne echte Auswahl degradiert — freie Wahlen gab es nicht mehr.
    2. B — Pressezensur war umfassend und systematisch, gesteuert durch das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda.
    3. C — Willkürliche Verhaftungen ohne rechtsstaatliche Kontrolle, etwa durch die Gestapo, waren allgegenwärtig.
    4. D — Die systematische Verfolgung und Vernichtung der europäischen Juden im Holocaust war zentrales Merkmal des NS-Regimes.

    Quelle: www.bpb.de

  22. Frage 22 von 33Katalogfrage 136

    Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …

    1. A — Streitigkeiten über Nebenkostenabrechnungen bei Mietwohnungen gehören vor das Amtsgericht (Zivilgericht), nicht das Arbeitsgericht.
    2. B — Richtig: Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, etwa eine Kündigungsschutzklage, ist das Arbeitsgericht zuständig (§ 2 Arbeitsgerichtsgesetz).
    3. C — Nachbarschaftsstreitigkeiten sind zivilrechtlicher Natur und gehören vor das Amtsgericht, nicht das Arbeitsgericht.
    4. D — Ansprüche nach einem Verkehrsunfall sind zivilrechtlich (Schadensersatz) und gehören vor die ordentlichen Zivilgerichte, nicht das Arbeitsgericht.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  23. Frage 23 von 33Katalogfrage 180

    Der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland war …

    1. A — Ludwig Erhard war der zweite Bundeskanzler (1963–1966), bekannt als „Vater des Wirtschaftswunders“.
    2. B — Willy Brandt war der vierte Bundeskanzler (1969–1974).
    3. C — Richtig: Konrad Adenauer war von 1949 bis 1963 der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik.
    4. D — Gerhard Schröder war Bundeskanzler von 1998 bis 2005, deutlich später.

    Quelle: www.bundeskanzler.de

  24. Frage 24 von 33Katalogfrage 263

    In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen, …

    1. A — Richtig: Ab 14 Jahren gilt Strafmündigkeit; Jugendliche können nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) für Straftaten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und bestraft werden — allerdings mit auf Erziehung ausgerichteten, milderen Sanktionen als bei Erwachsenen.
    2. B — Jugendliche werden nach dem Jugendstrafrecht behandelt, das eigene, mildere und erzieherisch ausgerichtete Regeln als das Erwachsenenstrafrecht kennt — nicht identisch mit der Behandlung Erwachsener.
    3. C — Eine Strafe wird persönlich verhängt und nicht mit den Eltern „geteilt“; das deutsche Strafrecht kennt keine Sippenhaft.
    4. D — Das Gegenteil ist richtig: Ab 14 Jahren können Jugendliche sehr wohl strafrechtlich belangt werden.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  25. Frage 25 von 33Katalogfrage 82

    Wer leitet das deutsche Bundeskabinett?

    1. A — Die Bundestagspräsidentin/der Bundestagspräsident leitet Parlamentssitzungen, nicht das Kabinett.
    2. B — Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident hat repräsentative Aufgaben, leitet aber nicht die Regierungsarbeit.
    3. C — Die Bundesratspräsidentin/der Bundesratspräsident leitet die Länderkammer, nicht das Bundeskabinett.
    4. D — Richtig: Die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler leitet das Bundeskabinett und bestimmt die Richtlinien der Politik (Art. 65 GG).

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  26. Frage 26 von 33Katalogfrage 202

    Zu wem gehörte die DDR im "Kalten Krieg"?

    1. A — Die DDR gehörte gerade nicht zu den Westmächten, sondern zum sowjetisch dominierten Ostblock.
    2. B — Richtig: Die DDR war Gründungsmitglied des Warschauer Pakts (1955), des östlichen Militärbündnisses unter Führung der Sowjetunion.
    3. C — Die NATO war das westliche Militärbündnis, dem die Bundesrepublik (nicht die DDR) 1955 beitrat.
    4. D — Die DDR war klar im Ostblock verankert, nicht blockfrei.

    Quelle: www.bpb.de

  27. Frage 27 von 33Katalogfrage 269

    In Deutschland haben Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zur Ersteinschulung einen Anspruch auf …

    1. A — Taschengeld ist eine private, freiwillige Zuwendung der Eltern, kein gesetzlicher Anspruch gegen den Staat.
    2. B — Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Sportvereinsplatz.
    3. C — Richtig: Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII haben Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.
    4. D — Ein „Ferienpass“ ist ein kommunales Angebot in manchen Städten, kein bundesweiter Rechtsanspruch.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  28. Frage 28 von 33Katalogfrage 187

    Welcher deutsche Staat hatte eine schwarz-rot-goldene Flagge mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz?

    1. A — Preußen war ein historisches Königreich mit eigener Flagge (schwarz-weiß), lange vor dieser Symbolik.
    2. B — Die Bundesrepublik führt die einfache schwarz-rot-goldene Flagge ohne Emblem (Art. 22 GG).
    3. C — Das „Dritte Reich“ nutzte die Hakenkreuzflagge, nicht Hammer, Zirkel und Ährenkranz.
    4. D — Richtig: Die DDR-Flagge zeigte ab 1959 auf schwarz-rot-goldenem Grund das Staatswappen mit Hammer (Arbeiterschaft), Zirkel (Intelligenz) und Ährenkranz (Bauernschaft).

    Quelle: www.bpb.de

  29. Frage 29 von 33Katalogfrage 89

    Wie nennt man in Deutschland die Vereinigung von Abgeordneten einer Partei im Parlament?

    1. A — Ein „Verband“ ist eine allgemeine Bezeichnung für Interessenorganisationen, kein parlamentarischer Fachbegriff.
    2. B — Der Ältestenrat ist ein Gremium zur Organisation der Parlamentsarbeit, keine Vereinigung von Parteiabgeordneten.
    3. C — Richtig: Die Fraktion ist der Zusammenschluss der Abgeordneten einer Partei (oder verbündeter Parteien) im Parlament.
    4. D — Opposition bezeichnet alle nicht regierenden Fraktionen zusammen, nicht die Vereinigung der Abgeordneten einer einzelnen Partei.

    Quelle: www.bundestag.de

  30. Frage 30 von 33Katalogfrage 133

    Was ist bei Bundestags- und Landtagswahlen in Deutschland erlaubt?

    1. A — Stellvertretende Stimmabgabe für eine andere Person ist verboten — das Wahlrecht ist höchstpersönlich (Ausnahme: Hilfsperson bei Behinderung, die aber nur technisch unterstützt, nicht selbst entscheidet).
    2. B — Richtig: Die Briefwahl (§ 36 Bundeswahlgesetz) ist ein zulässiger, in der Praxis sehr häufig genutzter Weg der Stimmabgabe ohne persönliches Erscheinen im Wahllokal.
    3. C — Eine telefonische Stimmabgabe ist aus Gründen des Wahlgeheimnisses und der Fälschungssicherheit nicht zulässig.
    4. D — Das Mindestwahlalter für Bundestags- und die meisten Landtagswahlen liegt bei 18 Jahren, nicht bei 14.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  31. Fragen zu Thüringen

    Frage 31 von 33Thüringen · Katalogfrage 6

    Wo können Sie sich in Thüringen über politische Themen informieren?

    1. A — Kirchen sind religiöse Institutionen und keine amtliche Anlaufstelle für politische Bildung.
    2. B — Die Verbraucherzentrale berät zu Verbraucherfragen, nicht zu politischer Bildung.
    3. C — Richtig: Die Landeszentrale für politische Bildung Thüringen ist die zuständige Einrichtung für überparteiliche politische Information.
    4. D — Das Ordnungsamt kümmert sich um öffentliche Sicherheit und Ordnung, nicht um politische Bildung.

    Quelle: www.lzt-thueringen.de

  32. Frage 32 von 33Thüringen · Katalogfrage 10

    Welche Ministerin/welchen Minister hat Thüringen nicht?

    1. A — Ein Justizministerium gehört zu den klassischen Ressorts jeder Landesregierung, auch in Thüringen.
    2. B — Richtig: Außenpolitik ist ausschließlich Bundessache (Art. 32 GG); kein Bundesland — auch Thüringen nicht — hat ein eigenes Außenministerium.
    3. C — Ein Finanzministerium gehört zu den klassischen Ressorts jeder Landesregierung, auch in Thüringen.
    4. D — Ein Innenministerium gehört zu den klassischen Ressorts jeder Landesregierung, auch in Thüringen.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  33. Frage 33 von 33Thüringen · Katalogfrage 2

    Welches ist ein Landkreis in Thüringen?

    1. A — Ammerland liegt in Niedersachsen, nicht in Thüringen.
    2. B — Altötting liegt in Bayern, nicht in Thüringen.
    3. C — Nordfriesland liegt in Schleswig-Holstein, nicht in Thüringen.
    4. D — Richtig: Der Wartburgkreis liegt im Westen Thüringens, benannt nach der berühmten Wartburg bei Eisenach.

    Quelle: www.thueringen.de

Fragen zu Thüringen · Übungstests

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