Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Prüfungssimulation — Sachsen
33 Fragen wie in der echten Prüfung: 30 bundesweite und 3 zu Sachsen. Mit Erklärung zu jeder Antwortmöglichkeit. Kostenlos, 2026.
- Fragen im Test
- 33
- Aufteilung
- 30 + 3
- Bestehensgrenze Einbürgerung
- 17 / 33
- Bestehensgrenze „Leben in Deutschland“
- 15 / 33
- Zeit
- 60 min
Es ist dasselbe Prüfungsblatt, aber es gibt zwei Bestehensgrenzen. Für die Einbürgerung brauchen Sie 17 von 33 richtigen Antworten. Für den Test „Leben in Deutschland“ am Ende eines Orientierungskurses genügen 15. Mit 15 oder 16 richtigen Antworten haben Sie also den Orientierungskurs bestanden, aber die Anforderung für die Einbürgerung nicht erfüllt. Wenn Sie den Test für die Einbürgerung schreiben, ist 17 Ihre Zahl.
Ohne JavaScript sehen Sie alle Fragen, Antworten und Erklärungen als Liste. Der Test funktioniert, nur ohne Zeitmessung.
- Frage 1 von 33Katalogfrage 129
Vom Volk gewählt wird in Deutschland …
- A — Die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt, nicht direkt vom Volk.
- B — Die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt, nicht direkt vom Volk.
- C — Richtig: Die Abgeordneten des Bundestages werden direkt vom wahlberechtigten Volk gewählt (Art. 38 GG).
- D — Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt, nicht direkt vom Volk.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 2 von 33Katalogfrage 136
Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …
- A — Streitigkeiten über Nebenkostenabrechnungen bei Mietwohnungen gehören vor das Amtsgericht (Zivilgericht), nicht das Arbeitsgericht.
- B — Richtig: Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, etwa eine Kündigungsschutzklage, ist das Arbeitsgericht zuständig (§ 2 Arbeitsgerichtsgesetz).
- C — Nachbarschaftsstreitigkeiten sind zivilrechtlicher Natur und gehören vor das Amtsgericht, nicht das Arbeitsgericht.
- D — Ansprüche nach einem Verkehrsunfall sind zivilrechtlich (Schadensersatz) und gehören vor die ordentlichen Zivilgerichte, nicht das Arbeitsgericht.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 3 von 33Katalogfrage 177
Welche deutsche Stadt wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in vier Sektoren aufgeteilt?
- A — München lag vollständig in der amerikanischen Besatzungszone und wurde nicht in Sektoren geteilt.
- B — Richtig: Berlin lag zwar mitten in der sowjetischen Zone, wurde aber selbst wegen seiner Hauptstadtfunktion in vier Sektoren (US, UK, Frankreich, UdSSR) unterteilt.
- C — Dresden lag in der sowjetischen Besatzungszone und wurde nicht in vier Sektoren geteilt.
- D — Frankfurt an der Oder lag in der sowjetischen Zone und wurde nicht in vier Sektoren geteilt.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 4 von 33Katalogfrage 68
Warum kontrolliert der Staat in Deutschland das Schulwesen?
- A — Es gibt in Deutschland auch private und konfessionelle Schulen, nicht nur staatliche.
- B — Die Schulpflicht besteht, ist aber nicht der Grund für die staatliche Schulaufsicht als solche.
- C — Die Unterschiede zwischen den Ländern erklären die föderale Vielfalt, nicht die staatliche Aufsicht über das Schulwesen an sich.
- D — Richtig: Art. 7 Abs. 1 GG stellt das gesamte Schulwesen ausdrücklich unter die Aufsicht des Staates.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 5 von 33Katalogfrage 208
Was war die "Stasi"?
- A — Der NS-Geheimdienst und die politische Polizei hießen Gestapo und SD, nicht Stasi — die Stasi entstand erst 1950 in der DDR.
- B — Die Stasi war keine Gedenkstätte, sondern eine aktive Überwachungsbehörde.
- C — Richtig: Das Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) war der Geheimdienst und die politische Geheimpolizei der DDR.
- D — Die Stasi war kein Sportverein, sondern eine staatliche Sicherheits- und Überwachungsbehörde.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 6 von 33Katalogfrage 51
Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht, dass …
- A — Kritik an der Regierung ist durch die Meinungsfreiheit geschützt und typisch für einen Rechtsstaat.
- B — Friedliche Demonstrationen sind ein Grundrecht (Art. 8 GG) und typisch für einen Rechtsstaat.
- C — Richtig: Es gibt in Deutschland keine „Privatpolizei“ mit Verhaftungsbefugnis — nur der Staat hat das Gewaltmonopol, und Verhaftungen bedürfen einer Rechtsgrundlage. Willkürliche Verhaftungen widersprechen dem Rechtsstaatsprinzip.
- D — Eine Verhaftung nach einer Straftat, auf gesetzlicher Grundlage, ist gerade Kennzeichen eines funktionierenden Rechtsstaats.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 7 von 33Katalogfrage 291
Warum muss man in Deutschland bei der Steuererklärung aufschreiben, ob man zu einer Kirche gehört oder nicht?
- A — Richtig: Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften (v. a. der großen Kirchen) zahlen Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Einkommen-/Lohnsteuer erhoben wird — die Kirchenzugehörigkeit muss deshalb angegeben werden.
- B — Statistische Zwecke sind nicht der rechtliche Grund für die Angabepflicht; der eigentliche Grund ist die Kirchensteuererhebung.
- C — Das Gegenteil ist richtig: Wer keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, zahlt keine Kirchensteuer, also insgesamt weniger, nicht mehr.
- D — Die Kirche selbst ist nicht für die allgemeine Steuererklärung verantwortlich; das Finanzamt verwaltet die Steuererhebung, wobei die Kirchensteuer im Auftrag der Kirchen mit erhoben wird.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 8 von 33Katalogfrage 17
Die deutschen Gesetze verbieten …
- A — Die Meinungsfreiheit ist ein geschütztes Grundrecht (Art. 5 GG) und wird nicht verboten.
- B — Das Petitionsrecht ist in Art. 17 GG garantiert, nicht verboten.
- C — Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht (Art. 8 GG) und wird geschützt, nicht verboten.
- D — Richtig: Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 GG) verbietet dem Staat eine willkürliche Ungleichbehandlung seiner Bürgerinnen und Bürger.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 9 von 33Katalogfrage 280
Wenn Sie sich in Deutschland gegen einen falschen Steuerbescheid wehren wollen, müssen Sie …
- A — Untätigkeit führt dazu, dass der fehlerhafte Bescheid nach Ablauf der Frist bestandskräftig wird — man verliert das Recht auf Korrektur.
- B — Das Wegwerfen des Bescheids ändert nichts an seiner rechtlichen Wirksamkeit; die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
- C — Richtig: Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden (§ 355 AO).
- D — Abwarten führt nach Fristablauf zur Bestandskraft des fehlerhaften Bescheids; ein neuer Bescheid kommt nicht automatisch.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 10 von 33Katalogfrage 46
Der deutsche Staat hat viele Aufgaben. Welche Aufgabe gehört dazu?
- A — Richtig: Infrastruktur wie Straßen und Bildungseinrichtungen wie Schulen zu bauen und zu unterhalten ist eine klassische staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge.
- B — Der Verkauf von Lebensmitteln und Kleidung ist Sache privater Unternehmen im Rahmen der Marktwirtschaft, nicht des Staates.
- C — Es gibt keine staatliche kostenlose Zeitungsversorgung; die Presse ist frei und privatwirtschaftlich organisiert.
- D — Die Automobil- und Busproduktion erfolgt durch private Unternehmen, nicht durch den Staat.
Quelle: www.bundesregierung.de
- Frage 11 von 33Katalogfrage 50
Die Wirtschaftsform in Deutschland nennt man …
- A — Eine „freie Zentralwirtschaft“ ist ein widersprüchlicher Begriff und keine Bezeichnung des deutschen Wirtschaftssystems.
- B — Richtig: Die soziale Marktwirtschaft verbindet freien Wettbewerb mit sozialem Ausgleich (Sozialversicherung, Arbeitnehmerschutz) — das deutsche Wirtschaftsmodell seit 1948/49.
- C — Eine zentral gelenkte Wirtschaft widerspricht der marktwirtschaftlichen Ordnung Deutschlands.
- D — Eine Planwirtschaft, wie sie in der DDR bestand, ist das Gegenteil der bundesdeutschen sozialen Marktwirtschaft.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 12 von 33Katalogfrage 145
In Deutschland wird die Staatsgewalt geteilt. Für welche Staatsgewalt arbeitet eine Richterin/ein Richter? Für die …
- A — Richtig: Richterinnen und Richter sind Teil der Judikative, der rechtsprechenden Gewalt (Art. 92 GG).
- B — Die Exekutive umfasst Regierung und Verwaltung, nicht unabhängige Richterinnen/Richter.
- C — Die Presse wird zwar oft als „vierte Gewalt“ bezeichnet, ist aber keine der drei im Grundgesetz genannten Staatsgewalten.
- D — Die Legislative besteht aus Bundestag und Bundesrat, nicht aus Richterinnen/Richtern.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 13 von 33Katalogfrage 117
Wie viel Prozent der Zweitstimmen müssen Parteien mindestens bekommen, um in den Deutschen Bundestag gewählt zu werden?
- A — 3% liegt unter der tatsächlichen Sperrklausel.
- B — 4% liegt knapp unter der tatsächlichen Sperrklausel.
- C — Richtig: Nach dem Bundeswahlgesetz gilt eine Sperrklausel von 5% der Zweitstimmen (oder alternativ mindestens drei gewonnene Direktmandate).
- D — 6% liegt über der tatsächlichen Sperrklausel.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 14 von 33Katalogfrage 10
Was ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?
- A — Körperstrafen widersprechen der unantastbaren Menschenwürde (Art. 1 GG) und sind verboten.
- B — Folter ist absolut verboten — sie verletzt die Menschenwürde in ihrem Kern (Art. 1 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 GG) und ist ausnahmslos untersagt.
- C — Die Todesstrafe ist nach Art. 102 GG in Deutschland ausdrücklich abgeschafft.
- D — Richtig: Die Geldstrafe ist eine reguläre, im Strafgesetzbuch vorgesehene Sanktion und mit dem Grundgesetz vereinbar.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 15 von 33Katalogfrage 41
Warum gibt es in einer Demokratie mehr als eine Partei?
- A — Richtig: Ein Mehrparteiensystem bildet die politische Meinungsvielfalt der Bevölkerung ab und ermöglicht echte Wahlentscheidungen.
- B — Mehrere Parteien verhindern Korruption nicht automatisch; das ist nicht der eigentliche Zweck des Mehrparteiensystems.
- C — Demonstrationen sind ein eigenständiges Grundrecht (Art. 8 GG) und stehen nicht im Zusammenhang mit der Parteienzahl.
- D — Wirtschaftlicher Wettbewerb wird durch Kartellrecht und Marktordnung geregelt, nicht durch die Zahl der politischen Parteien.
Quelle: www.bundestag.de
- Frage 16 von 33Katalogfrage 196
Warum nennt man die Zeit im Herbst 1989 in der DDR "Die Wende"? In dieser Zeit veränderte sich die DDR politisch …
- A — Richtig: Die „Wende“ bezeichnet den friedlichen Übergang der DDR von der SED-Einparteiendiktatur zu demokratischen, pluralistischen Verhältnissen im Herbst 1989.
- B — Die DDR hatte vorher keine liberale Marktwirtschaft, sondern eine sozialistische Planwirtschaft — die Wende führte in die entgegengesetzte Richtung, zur Marktwirtschaft.
- C — Die DDR war nie eine Monarchie; sie war ein sozialistischer Einparteienstaat, der sich zur Demokratie wandelte.
- D — Die DDR war kein religiöser Staat, sondern bereits ein kommunistisch/sozialistisch geprägter Staat — die Wende führte weg vom Kommunismus, nicht zu ihm hin.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 17 von 33Katalogfrage 164
Was passierte am 9. November 1938 in Deutschland?
- A — Der Angriff auf Polen und damit der Kriegsbeginn war am 1. September 1939, nicht am 9. November 1938.
- B — Die NSDAP verlor 1938 keine Wahl — es gab zu dieser Zeit gar keine freien Wahlen mehr.
- C — Richtig: In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 fanden die von den Nationalsozialisten organisierten Novemberpogrome statt, bei denen Synagogen und jüdische Geschäfte in ganz Deutschland zerstört wurden.
- D — Hitler wurde nie Reichspräsident; dieses Amt bekleidete er nicht, und Hindenburg starb erst 1934, woraufhin Hitler die Ämter Reichskanzler und Reichspräsident zum „Führer“ zusammenlegte — nicht am 9. November 1938.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 18 von 33Katalogfrage 54
Was ist keine staatliche Gewalt in Deutschland?
- A — Die Legislative (Gesetzgebung) ist eine der drei klassischen Staatsgewalten.
- B — Die Judikative (Rechtsprechung) ist eine der drei klassischen Staatsgewalten.
- C — Die Exekutive (ausführende Gewalt) ist eine der drei klassischen Staatsgewalten.
- D — Richtig: „Direktive“ ist kein Begriff der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG — die drei Gewalten heißen Legislative, Exekutive und Judikative.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 19 von 33Katalogfrage 271
Was ist in Deutschland ein Brauch zu Weihnachten?
- A — Das Verstecken bunter Eier ist ein Osterbrauch, nicht ein Weihnachtsbrauch.
- B — Richtig: Das Schmücken eines Tannenbaums (Weihnachtsbaum) mit Kugeln, Lichtern und Schmuck ist ein zentraler deutscher Weihnachtsbrauch.
- C — Verkleidung mit Masken und Kostümen ist typisch für Karneval/Fasching, nicht für Weihnachten.
- D — Kürbisse vor die Tür zu stellen ist ein Halloween-Brauch, kein deutscher Weihnachtsbrauch.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 20 von 33Katalogfrage 223
Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?
- A — Rumänien liegt in Südosteuropa, ohne gemeinsame Grenze mit Deutschland.
- B — Bulgarien liegt am Schwarzen Meer, weit von Deutschland entfernt, ohne gemeinsame Grenze.
- C — Richtig: Polen ist eines der neun direkten Nachbarländer Deutschlands, im Osten.
- D — Griechenland liegt in Südosteuropa, ohne gemeinsame Grenze mit Deutschland.
Quelle: www.auswaertiges-amt.de
- Frage 21 von 33Katalogfrage 74
Wie heißt das Parlament für ganz Deutschland?
- A — Die Bundesversammlung tritt nur zur Wahl der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten zusammen, sie ist kein ständiges Parlament.
- B — Die Volkskammer war das Parlament der DDR und existiert seit der Wiedervereinigung nicht mehr.
- C — Richtig: Der Bundestag ist das ständige, direkt gewählte Parlament der Bundesrepublik Deutschland.
- D — Der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, kein Parlament.
Quelle: www.bundestag.de
- Frage 22 von 33Katalogfrage 106
In Deutschland helfen ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei den Wahlen. Was ist eine Aufgabe von Wahlhelferinnen/Wahlhelfern?
- A — Kinder dürfen in Deutschland nicht wählen; Hilfe beim Wählen leistet gegebenenfalls eine selbst gewählte Vertrauensperson, keine allgemeine Wahlhelferaufgabe.
- B — Wahlbenachrichtigungen mit dem Wahllokal verschickt die Gemeindeverwaltung, nicht ehrenamtliche Wahlhelferinnen/Wahlhelfer am Wahltag.
- C — Zwischenergebnisse an Medien weiterzugeben würde das Neutralitätsgebot verletzen und ist keine Aufgabe der Wahlhelferinnen/Wahlhelfer.
- D — Richtig: Nach Schließung der Wahllokale zählen die Wahlhelferinnen/Wahlhelfer im Wahlvorstand öffentlich die Stimmen aus.
Quelle: www.bundeswahlleiterin.de
- Frage 23 von 33Katalogfrage 58
Wer ernennt in Deutschland die Ministerinnen/die Minister der Bundesregierung?
- A — Die Präsidentin/der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat mit der Regierungsbildung nichts zu tun; sie/er leitet die Verfassungsgerichtsbarkeit.
- B — Richtig: Nach Art. 64 Abs. 1 GG ernennt und entlässt die Bundespräsidentin/der Bundespräsident die Bundesministerinnen und Bundesminister auf Vorschlag der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers.
- C — Die Bundesratspräsidentin/der Bundesratspräsident vertritt die Länderkammer, hat keine Ernennungsbefugnis für Bundesminister.
- D — Die Bundestagspräsidentin/der Bundestagspräsident leitet die Parlamentssitzungen, ernennt aber keine Minister.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 24 von 33Katalogfrage 110
Für wie viele Jahre wird der Bundestag in Deutschland gewählt?
- A — 2 Jahre sind zu kurz für die Bundestags-Legislaturperiode.
- B — 3 Jahre sind zu kurz für die Bundestags-Legislaturperiode.
- C — Richtig: Nach Art. 39 GG wird der Bundestag für vier Jahre gewählt.
- D — 5 Jahre sind zu lang für die Bundestags-Legislaturperiode (das gilt etwa für das Europäische Parlament).
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 25 von 33Katalogfrage 186
Im Jahr 1953 gab es in der DDR einen Aufstand, an den lange Zeit in der Bundesrepublik Deutschland ein Feiertag erinnerte. Wann war das?
- A — Der 1. Mai ist der Tag der Arbeit, kein Gedenktag an den DDR-Aufstand von 1953.
- B — Richtig: Am 17. Juni 1953 schlug die DDR-Führung mit sowjetischer Unterstützung einen Volksaufstand gegen erhöhte Arbeitsnormen und für politische Freiheit nieder; die Bundesrepublik beging diesen Tag bis 1990 als „Tag der deutschen Einheit“.
- C — Der 20. Juli erinnert an das Stauffenberg-Attentat auf Hitler 1944, nicht an den DDR-Aufstand.
- D — Der 9. November ist ein bedeutungsschweres Datum (Novemberpogrome 1938, Mauerfall 1989), aber nicht der Tag des DDR-Aufstands von 1953.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 26 von 33Katalogfrage 19
Was versteht man unter dem Recht der "Freizügigkeit" in Deutschland?
- A — Richtig: Die Freizügigkeit (Art. 11 GG) garantiert das Recht, den Wohnsitz und Aufenthaltsort im gesamten Bundesgebiet frei zu wählen.
- B — Das ist die Berufsfreiheit (Art. 12 GG), ein eigenständiges Grundrecht — nicht die Freizügigkeit.
- C — Das ist die Religionsfreiheit (Art. 4 GG), ein eigenständiges Grundrecht — nicht die Freizügigkeit.
- D — Kleidungsfragen betreffen allenfalls die allgemeine Handlungsfreiheit, nicht das spezielle Recht der Freizügigkeit.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 27 von 33Katalogfrage 12
Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
- A — Eine einfache Mehrheit reicht für eine Grundgesetzänderung nicht aus — und selbst eine Mehrheit dürfte den Kern des Grundrechts nicht antasten.
- B — Selbst eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat könnte die Pressefreiheit nicht vollständig abschaffen, da die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) die Grundrechte im Kern schützt.
- C — Richtig: Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht (Art. 5 Abs. 1 GG) und in ihrem Wesensgehalt durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) vor Abschaffung geschützt.
- D — Der Bundesrat allein hat keine Kompetenz, Grundrechte abzuschaffen; Verfassungsänderungen erfordern Bundestag und Bundesrat gemeinsam — und selbst dann ist der Kern der Pressefreiheit unantastbar.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 28 von 33Katalogfrage 18
Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?
- A — Richtig: Art. 1 Abs. 1 GG lautet „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ — der zentrale Ausgangssatz des Grundgesetzes.
- B — Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit steht in Art. 2 Abs. 2 GG, nicht in Art. 1.
- C — Die Religionsfreiheit ist in Art. 4 GG geregelt, nicht in Art. 1.
- D — Die Meinungsfreiheit steht in Art. 5 GG, nicht in Art. 1.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 29 von 33Katalogfrage 245
Wer darf in Deutschland nicht als Paar zusammenleben?
- A — Zwei volljährige Erwachsene unterschiedlichen Geschlechts dürfen unabhängig von der Altersdifferenz zusammenleben.
- B — Zwei volljährige Männer dürfen unabhängig von der Altersdifferenz und ihrer sexuellen Orientierung zusammenleben — gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind rechtlich geschützt.
- C — Zwei volljährige Frauen dürfen unabhängig von der Altersdifferenz zusammenleben.
- D — Richtig: Anne ist mit 13 Jahren strafunmündig und minderjährig; ein Zusammenleben mit einem 25-Jährigen als Paar wäre mit dem Jugendschutz und den Strafvorschriften zum sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) nicht vereinbar.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 30 von 33Katalogfrage 269
In Deutschland haben Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zur Ersteinschulung einen Anspruch auf …
- A — Taschengeld ist eine private, freiwillige Zuwendung der Eltern, kein gesetzlicher Anspruch gegen den Staat.
- B — Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Sportvereinsplatz.
- C — Richtig: Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII haben Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.
- D — Ein „Ferienpass“ ist ein kommunales Angebot in manchen Städten, kein bundesweiter Rechtsanspruch.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
Fragen zu Sachsen
Frage 31 von 33Sachsen · Katalogfrage 2Welches ist ein Landkreis in Sachsen?
- A — Richtig: Der Vogtlandkreis liegt im Südwesten Sachsens.
- B — Altötting liegt in Bayern, nicht in Sachsen.
- C — Die Uckermark liegt in Brandenburg, nicht in Sachsen.
- D — Nordfriesland liegt in Schleswig-Holstein, nicht in Sachsen.
Quelle: www.sachsen.de
- Frage 32 von 33Sachsen · Katalogfrage 9
Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Sachsen?
- A — „Erste Ministerin/Erster Minister“ ist keine in Deutschland gebräuchliche Amtsbezeichnung.
- B — „Premierminister“ ist die Bezeichnung in anderen Ländern, nicht in deutschen Bundesländern.
- C — „Bürgermeisterin/Bürgermeister“ ist die Bezeichnung für kommunale Oberhäupter, nicht für das Land als Ganzes.
- D — Richtig: Wie in den meisten Flächenländern heißt die Regierungschefin/der Regierungschef in Sachsen Ministerpräsidentin/Ministerpräsident.
Quelle: www.sachsen.de
- Frage 33 von 33Sachsen · Katalogfrage 10
Welche Ministerin/welchen Minister hat Sachsen nicht?
- A — Ein Justizministerium gehört zu den klassischen Ressorts jeder Landesregierung, auch in Sachsen.
- B — Richtig: Außenpolitik ist ausschließlich Bundessache (Art. 32 GG); kein Bundesland — auch Sachsen nicht — hat ein eigenes Außenministerium.
- C — Ein Finanzministerium gehört zu den klassischen Ressorts jeder Landesregierung, auch in Sachsen.
- D — Ein Innenministerium gehört zu den klassischen Ressorts jeder Landesregierung, auch in Sachsen.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
Sehen Sie sich die falsch beantworteten Fragen mit Erklärung an.
Fragen zu Sachsen · Übungstests
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