Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Prüfungssimulation — Baden-Württemberg

33 Fragen wie in der echten Prüfung: 30 bundesweite und 3 zu Baden-Württemberg. Mit Erklärung zu jeder Antwortmöglichkeit. Kostenlos, 2026.

Fragen im Test
33
Aufteilung
30 + 3
Bestehensgrenze Einbürgerung
17 / 33
Bestehensgrenze „Leben in Deutschland“
15 / 33
Zeit
60 min
Zwei Bestehensgrenzen — Achtung
Es ist dasselbe Prüfungsblatt, aber es gibt zwei Bestehensgrenzen. Für die Einbürgerung brauchen Sie 17 von 33 richtigen Antworten. Für den Test „Leben in Deutschland“ am Ende eines Orientierungskurses genügen 15. Mit 15 oder 16 richtigen Antworten haben Sie also den Orientierungskurs bestanden, aber die Anforderung für die Einbürgerung nicht erfüllt. Wenn Sie den Test für die Einbürgerung schreiben, ist 17 Ihre Zahl.
0 von 33 beantwortet

Ohne JavaScript sehen Sie alle Fragen, Antworten und Erklärungen als Liste. Der Test funktioniert, nur ohne Zeitmessung.

  1. Frage 1 von 33Katalogfrage 151

    Wer baute die Mauer in Berlin?

    1. A — Großbritannien war eine westliche Besatzungsmacht, hatte aber keinen Anteil am Mauerbau.
    2. B — Richtig: Die DDR-Führung ließ die Berliner Mauer in der Nacht vom 12. auf den 13. August 1961 errichten, um die Flucht ihrer Bürgerinnen und Bürger in den Westen zu verhindern.
    3. C — Die Bundesrepublik Deutschland (der Westen) war das Ziel der Fluchtbewegung, nicht die Erbauerin der Mauer.
    4. D — Die USA waren eine westliche Besatzungsmacht, aber nicht an der Errichtung der Mauer beteiligt.

    Quelle: www.bpb.de

  2. Frage 2 von 33Katalogfrage 262

    Was bedeutet in Deutschland der Grundsatz der Gleichbehandlung?

    1. A — Richtig: Der Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) verbietet Benachteiligung u. a. wegen Behinderung, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Alter.
    2. B — Das Gegenteil ist richtig: Persönliche Vorlieben oder Vorurteile rechtfertigen keine Diskriminierung — das Gesetz verbietet sie gerade.
    3. C — Betroffene dürfen sich rechtlich gegen Diskriminierung wehren, u. a. durch Klagen nach dem AGG — das Gegenteil der genannten Aussage.
    4. D — Es besteht keine gesetzliche Spendenpflicht für benachteiligte Gruppen; das Gleichbehandlungsgesetz regelt Diskriminierungsverbote, keine Zahlungspflichten.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  3. Frage 3 von 33Katalogfrage 138

    Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?

    1. A — Freundlichkeit ändert nichts an der Rechtslage und schützt nicht vor einer unwirksamen Kündigung.
    2. B — Ein Mahnverfahren dient der Durchsetzung von Geldforderungen, nicht der Anfechtung einer Kündigung.
    3. C — Richtig: Gegen eine (vermeintlich) unwirksame Kündigung kann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 Kündigungsschutzgesetz).
    4. D — Eine ungerechtfertigte Kündigung ist ein arbeitsrechtlicher, kein strafrechtlicher Vorgang; die Polizei ist hierfür nicht zuständig.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  4. Frage 4 von 33Katalogfrage 127

    Warum gibt es die 5%-Hürde im Wahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland? Es gibt sie, weil …

    1. A — Ob Parteiprogramme Gemeinsamkeiten haben, ist kein rechtlicher Grund für die Sperrklausel.
    2. B — Wählerorientierung ist zwar ein Nebenaspekt, aber nicht der zentrale verfassungsrechtlich anerkannte Zweck der 5%-Hürde.
    3. C — Richtig: Die 5%-Hürde soll eine übermäßige Parteienzersplitterung im Bundestag verhindern, wie sie in der Weimarer Republik zu instabilen Regierungen und Regierungsbildung erschwerte — Ziel ist eine handlungsfähige, stabile Regierungsbildung.
    4. D — Die Finanzkraft einer Partei ist kein Grund für die Sperrklausel; Parteienfinanzierung ist gesondert im Parteiengesetz geregelt.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  5. Frage 5 von 33Katalogfrage 9

    Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländerinnen/Ausländer? Das Grundrecht auf …

    1. A — Der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) gilt als „Jedermann-Grundrecht“ für alle, nicht nur für Ausländer.
    2. B — Die Menschenwürde (Art. 1 GG) ist das grundlegendste aller Rechte und gilt ausnahmslos für jeden Menschen.
    3. C — Richtig: Das Asylrecht (Art. 16a GG) kann begrifflich nur von Menschen in Anspruch genommen werden, die nicht bereits deutsche Staatsangehörige sind.
    4. D — Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) ist ebenfalls ein Jedermann-Grundrecht, das für alle in Deutschland lebenden Menschen gilt.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  6. Frage 6 von 33Katalogfrage 128

    Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …

    1. A — Richtig: Von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Parlamentsmitglieder heißen Abgeordnete.
    2. B — Es gibt nur eine Bundeskanzlerin/einen Bundeskanzler, gewählt vom Bundestag — nicht die Bezeichnung für alle Parlamentsmitglieder.
    3. C — Botschafterinnen/Botschafter vertreten Deutschland diplomatisch im Ausland und sind keine gewählten Parlamentsmitglieder.
    4. D — Ministerpräsidentinnen/Ministerpräsidenten sind Regierungschefinnen/-chefs der Länder, keine allgemeine Bezeichnung für Parlamentsmitglieder.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  7. Frage 7 von 33Katalogfrage 211

    Welcher Politiker steht für die "Ostverträge"?

    1. A — Helmut Kohl steht vor allem für die deutsche Wiedervereinigung 1990, nicht für die Ostverträge der frühen 1970er Jahre.
    2. B — Richtig: Bundeskanzler Willy Brandt initiierte mit seiner „Ostpolitik“ die Ostverträge (u. a. mit der Sowjetunion und Polen, 1970), die zur Entspannung mit dem Ostblock führten.
    3. C — Michail Gorbatschow war sowjetischer Staats- und Parteichef, der die Reformpolitik von Glasnost und Perestroika prägte, kein deutscher Politiker der Ostverträge.
    4. D — Ludwig Erhard war für die soziale Marktwirtschaft und das Wirtschaftswunder bekannt, nicht für die Ostverträge.

    Quelle: www.bpb.de

  8. Frage 8 von 33Katalogfrage 86

    Wer wählt in Deutschland die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten?

    1. A — Richtig: Die Bundesversammlung, ein eigens dafür zusammentretendes Gremium aus Bundestagsabgeordneten und von den Ländern entsandten Mitgliedern, wählt die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten (Art. 54 GG).
    2. B — Der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung mit, wählt aber nicht die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten.
    3. C — Der Bundestag allein wählt nicht die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten — dafür ist die eigens gebildete Bundesversammlung zuständig.
    4. D — Das Bundesverfassungsgericht hat richterliche Funktion, keine Wahlfunktion für das Staatsoberhaupt.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  9. Frage 9 von 33Katalogfrage 18

    Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?

    1. A — Richtig: Art. 1 Abs. 1 GG lautet „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ — der zentrale Ausgangssatz des Grundgesetzes.
    2. B — Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit steht in Art. 2 Abs. 2 GG, nicht in Art. 1.
    3. C — Die Religionsfreiheit ist in Art. 4 GG geregelt, nicht in Art. 1.
    4. D — Die Meinungsfreiheit steht in Art. 5 GG, nicht in Art. 1.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  10. Frage 10 von 33Katalogfrage 136

    Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …

    1. A — Streitigkeiten über Nebenkostenabrechnungen bei Mietwohnungen gehören vor das Amtsgericht (Zivilgericht), nicht das Arbeitsgericht.
    2. B — Richtig: Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, etwa eine Kündigungsschutzklage, ist das Arbeitsgericht zuständig (§ 2 Arbeitsgerichtsgesetz).
    3. C — Nachbarschaftsstreitigkeiten sind zivilrechtlicher Natur und gehören vor das Amtsgericht, nicht das Arbeitsgericht.
    4. D — Ansprüche nach einem Verkehrsunfall sind zivilrechtlich (Schadensersatz) und gehören vor die ordentlichen Zivilgerichte, nicht das Arbeitsgericht.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  11. Frage 11 von 33Katalogfrage 184

    Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Staat Israel gegründet?

    1. A — Richtig: Die UN-Generalversammlung beschloss am 29. November 1947 mit Resolution 181 den Teilungsplan für Palästina, auf dessen Grundlage der Staat Israel am 14. Mai 1948 ausgerufen wurde.
    2. B — Der Zionistenkongress (erstmals 1897) formulierte das politische Programm des Zionismus, hatte aber keine völkerrechtliche Beschlusskompetenz zur Staatsgründung.
    3. C — Die Bundesrepublik Deutschland existierte 1947/48 noch nicht (gegründet erst 1949) und hatte keinen Einfluss auf die Staatsgründung Israels.
    4. D — Die UdSSR stimmte der UN-Resolution zu, machte aber keinen eigenständigen Gründungsvorschlag.

    Quelle: www.un.org

  12. Frage 12 von 33Katalogfrage 300

    Aus welchem Land kamen die ersten Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in die Bundesrepublik Deutschland?

    1. A — Richtig: Das erste Anwerbeabkommen der Bundesrepublik schloss sie 1955 mit Italien; italienische Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter waren damit die ersten dieser Art.
    2. B — Das Anwerbeabkommen mit Spanien folgte erst 1960, nach dem mit Italien.
    3. C — Das Anwerbeabkommen mit Portugal folgte 1964, deutlich nach Italien.
    4. D — Das Anwerbeabkommen mit der Türkei wurde erst 1961 geschlossen — später als das mit Italien, auch wenn Menschen türkischer Herkunft langfristig zur größten Gruppe wurden (siehe Frage 297).

    Quelle: www.bpb.de

  13. Frage 13 von 33Katalogfrage 41

    Warum gibt es in einer Demokratie mehr als eine Partei?

    1. A — Richtig: Ein Mehrparteiensystem bildet die politische Meinungsvielfalt der Bevölkerung ab und ermöglicht echte Wahlentscheidungen.
    2. B — Mehrere Parteien verhindern Korruption nicht automatisch; das ist nicht der eigentliche Zweck des Mehrparteiensystems.
    3. C — Demonstrationen sind ein eigenständiges Grundrecht (Art. 8 GG) und stehen nicht im Zusammenhang mit der Parteienzahl.
    4. D — Wirtschaftlicher Wettbewerb wird durch Kartellrecht und Marktordnung geregelt, nicht durch die Zahl der politischen Parteien.

    Quelle: www.bundestag.de

  14. Frage 14 von 33Katalogfrage 146

    Wie nennt man in Deutschland ein Verfahren vor einem Gericht?

    1. A — „Programm“ ist kein juristischer Fachbegriff für ein Gerichtsverfahren.
    2. B — „Prozedur“ ist ein allgemeinsprachlicher Begriff, nicht die deutsche Fachbezeichnung für ein Gerichtsverfahren.
    3. C — Ein „Protokoll“ ist die schriftliche Aufzeichnung einer Verhandlung, nicht das Verfahren selbst.
    4. D — Richtig: Ein gerichtliches Verfahren wird in Deutschland als Prozess bezeichnet.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  15. Frage 15 von 33Katalogfrage 206

    Woran erinnern die sogenannten „Stolpersteine“ in Deutschland?

    1. A — Stolpersteine erinnern nicht an Politikerinnen/Politiker, sondern an individuelle Opfer der NS-Verfolgung.
    2. B — Richtig: Stolpersteine sind kleine Messingtafeln vor den letzten selbst gewählten Wohnorten, die an einzelne Opfer des Nationalsozialismus erinnern — Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, politisch Verfolgte und andere Gruppen.
    3. C — Stolpersteine haben nichts mit Verkehrsopfern zu tun; das Projekt widmet sich der NS-Erinnerungskultur.
    4. D — Stolpersteine erinnern nicht speziell an Musiker, sondern an ganz unterschiedliche Menschen aus allen Bevölkerungsgruppen, die vom NS-Regime verfolgt wurden.

    Quelle: www.stolpersteine.eu

  16. Frage 16 von 33Katalogfrage 131

    In Deutschland ist eine Bürgermeisterin/ein Bürgermeister …

    1. A — Eine Schulleiterin/ein Schulleiter leitet eine Bildungseinrichtung, ist aber keine Bürgermeisterin/kein Bürgermeister.
    2. B — Eine Bankchefin/ein Bankchef leitet ein Kreditinstitut, hat keine kommunale Funktion.
    3. C — Richtig: Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister ist das gewählte Oberhaupt einer Gemeinde und leitet deren Verwaltung.
    4. D — Eine Parteivorsitzende/ein Parteivorsitzender leitet eine politische Partei, nicht notwendigerweise eine Gemeinde.

    Quelle: www.bmi.bund.de

  17. Frage 17 von 33Katalogfrage 108

    Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der …

    1. A — Bloßer Wohnsitz und Wählenwollen reichen nicht — deutsche Staatsangehörigkeit ist Voraussetzung für die Bundestagswahl.
    2. B — Richtig: Nach Art. 38 Abs. 2 GG ist wahlberechtigt, wer deutsche Staatsangehörige/deutscher Staatsangehöriger und mindestens 18 Jahre alt ist.
    3. C — Eine bloße Aufenthaltsdauer von 3 Jahren begründet ohne deutsche Staatsangehörigkeit kein Wahlrecht zum Bundestag.
    4. D — 21 Jahre ist die falsche Altersgrenze; das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  18. Frage 18 von 33Katalogfrage 242

    Wer entscheidet, ob ein Kind in Deutschland in den Kindergarten geht?

    1. A — Der Kindergartenbesuch ist in Deutschland — anders als die Schulpflicht — nicht staatlich vorgeschrieben.
    2. B — Die Bundesländer regeln zwar den rechtlichen Rahmen (z. B. Betreuungsanspruch), entscheiden aber nicht im Einzelfall über den Besuch eines konkreten Kindes.
    3. C — Richtig: Der Besuch eines Kindergartens ist in Deutschland freiwillig; die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind dorthin geht.
    4. D — Schulen sind für die Schulpflicht zuständig, nicht für die Kindergartenentscheidung, die vor der Schulzeit liegt.

    Quelle: www.bmfsfj.de

  19. Frage 19 von 33Katalogfrage 16

    Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt?

    1. A — Richtig: Die Meinungsfreiheit findet ihre Schranke u. a. im Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG); wissentlich falsche Tatsachenbehauptungen über andere sind nicht geschützt.
    2. B — Meinungsäußerungen über die Regierung sind gerade ein Kernbereich der geschützten Meinungsfreiheit, keine Einschränkung.
    3. C — Religionskritik und -diskussion sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt.
    4. D — Staatskritik ist zentraler Bestandteil demokratischer Meinungsfreiheit und wird nicht eingeschränkt.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  20. Frage 20 von 33Katalogfrage 290

    Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?

    1. A — Ein kaputtes Gerät ist keine Straftat, sondern ein zivilrechtlicher Gewährleistungsfall — eine Strafanzeige ist nicht das richtige Mittel.
    2. B — Richtig: Bei einem defekten Kaufgegenstand kann man nach den Gewährleistungsvorschriften des BGB (§ 437) beim Verkäufer reklamieren und Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) verlangen.
    3. C — Ein eigenmächtiger, unabgesprochener Austausch ist rechtlich nicht der vorgesehene Weg; die Reklamation beim Verkäufer geht voraus.
    4. D — Die Garantie ist eine freiwillige Herstellerzusage und kann nicht einfach eigenmächtig „verlängert“ werden; das ist kein Reaktionsschritt auf ein defektes Gerät.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  21. Frage 21 von 33Katalogfrage 172

    In welcher Besatzungszone wurde die DDR gegründet? In der …

    1. A — Die amerikanische Zone bildete zusammen mit der britischen und französischen später die Bundesrepublik, nicht die DDR.
    2. B — Die französische Zone gehörte zu den westlichen Zonen, aus denen die Bundesrepublik entstand.
    3. C — Die britische Zone gehörte ebenfalls zu den westlichen Zonen, aus denen die Bundesrepublik entstand.
    4. D — Richtig: Die DDR wurde am 7. Oktober 1949 auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone gegründet.

    Quelle: www.bpb.de

  22. Frage 22 von 33Katalogfrage 202

    Zu wem gehörte die DDR im "Kalten Krieg"?

    1. A — Die DDR gehörte gerade nicht zu den Westmächten, sondern zum sowjetisch dominierten Ostblock.
    2. B — Richtig: Die DDR war Gründungsmitglied des Warschauer Pakts (1955), des östlichen Militärbündnisses unter Führung der Sowjetunion.
    3. C — Die NATO war das westliche Militärbündnis, dem die Bundesrepublik (nicht die DDR) 1955 beitrat.
    4. D — Die DDR war klar im Ostblock verankert, nicht blockfrei.

    Quelle: www.bpb.de

  23. Frage 23 von 33Katalogfrage 115

    Was bedeutet "aktives Wahlrecht" in Deutschland?

    1. A — Das Recht, gewählt zu werden, heißt „passives Wahlrecht“, nicht aktives.
    2. B — Es gibt keine Wahlpflicht in Deutschland; „muss“ ist hier falsch.
    3. C — Richtig: Das aktive Wahlrecht ist das Recht zu wählen — im Unterschied zum passiven Wahlrecht, gewählt zu werden.
    4. D — Es gibt keine Pflicht zur Anwesenheit bei der Stimmenauszählung.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  24. Frage 24 von 33Katalogfrage 212

    Wie heißt Deutschland mit vollem Namen?

    1. A — „Bundesstaat Deutschland“ ist keine amtliche Staatsbezeichnung.
    2. B — „Bundesländer Deutschland“ ist keine amtliche Staatsbezeichnung, sondern beschreibt die Gliedstaaten.
    3. C — Richtig: Der amtliche Vollname lautet Bundesrepublik Deutschland (BRD/Deutschland), festgelegt im Grundgesetz.
    4. D — „Bundesbezirk Deutschland“ ist keine amtliche Bezeichnung.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  25. Frage 25 von 33Katalogfrage 15

    Was verbietet das deutsche Grundgesetz?

    1. A — Der Militärdienst ist gesetzlich geregelt und nicht grundsätzlich verboten; das Grundgesetz erlaubt ihn ausdrücklich (Art. 12a GG).
    2. B — Richtig: Art. 12 Abs. 2 und 3 GG verbietet Zwangsarbeit außer in eng begrenzten Ausnahmefällen wie einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung.
    3. C — Die freie Berufswahl ist ein Grundrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) und wird geschützt, nicht verboten.
    4. D — Arbeit im Ausland ist durch die Freizügigkeit gedeckt und wird vom Grundgesetz nicht verboten.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  26. Frage 26 von 33Katalogfrage 220

    Der 27. Januar ist in Deutschland ein offizieller Gedenktag. Woran erinnert dieser Tag?

    1. A — Das Kriegsende in Europa wird am 8. Mai begangen, nicht am 27. Januar.
    2. B — Das Grundgesetz trat am 23. Mai 1949 in Kraft, nicht am 27. Januar.
    3. C — Die Wiedervereinigung wird am 3. Oktober gefeiert, nicht am 27. Januar.
    4. D — Richtig: Der 27. Januar ist seit 1996 der offizielle „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“, gewählt zum Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau 1945.

    Quelle: www.bundespraesident.de

  27. Frage 27 von 33Katalogfrage 271

    Was ist in Deutschland ein Brauch zu Weihnachten?

    1. A — Das Verstecken bunter Eier ist ein Osterbrauch, nicht ein Weihnachtsbrauch.
    2. B — Richtig: Das Schmücken eines Tannenbaums (Weihnachtsbaum) mit Kugeln, Lichtern und Schmuck ist ein zentraler deutscher Weihnachtsbrauch.
    3. C — Verkleidung mit Masken und Kostümen ist typisch für Karneval/Fasching, nicht für Weihnachten.
    4. D — Kürbisse vor die Tür zu stellen ist ein Halloween-Brauch, kein deutscher Weihnachtsbrauch.

    Quelle: www.bpb.de

  28. Frage 28 von 33Katalogfrage 44

    Wen kann man als Bürgerin/Bürger in Deutschland nicht direkt wählen?

    1. A — Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt (Europawahl).
    2. B — Richtig: Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident wird nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt (Art. 54 GG), einem eigens dafür zusammentretenden Gremium aus Bundestag und Landesvertretern.
    3. C — Landtagsabgeordnete werden von den Bürgerinnen und Bürgern des jeweiligen Bundeslandes direkt gewählt.
    4. D — Bundestagsabgeordnete werden direkt vom wahlberechtigten Volk gewählt (Art. 38 GG).

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  29. Frage 29 von 33Katalogfrage 35

    Womit finanziert der deutsche Staat die Sozialversicherung?

    1. A — Die Kirchensteuer finanziert die Religionsgemeinschaften, nicht die staatliche Sozialversicherung.
    2. B — Richtig: Sozialabgaben (Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam tragen, finanzieren die Sozialversicherung.
    3. C — Spenden sind freiwillig und keine tragende Finanzierungsquelle der Sozialversicherung.
    4. D — Vereinsbeiträge finanzieren Vereine, nicht das staatliche Sozialversicherungssystem.

    Quelle: www.bundesregierung.de

  30. Frage 30 von 33Katalogfrage 235

    Der damalige französische Staatspräsident François Mitterrand und der damalige deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl gedenken in Verdun gemeinsam der Toten beider Weltkriege. Welches Ziel der Europäischen Union wird bei diesem Treffen deutlich?

    1. A — Verdun war ein Schlachtfeld des Ersten Weltkriegs zwischen Deutschland und Frankreich; England war an dieser Begegnung nicht das Thema.
    2. B — Reisefreiheit betrifft die Personenfreizügigkeit im Binnenmarkt (Schengen), nicht den symbolischen Gehalt der Verdun-Geste von 1984.
    3. C — Richtig: Das gemeinsame Gedenken 1984 an die Millionen Toten der beiden Weltkriege symbolisierte die deutsch-französische Aussöhnung und stand für das zentrale EU-Ziel, durch Zusammenarbeit dauerhaften Frieden und Sicherheit in Europa zu sichern.
    4. D — Einheitliche Feiertage sind kein EU-Ziel und stehen in keinem Zusammenhang mit dem Verdun-Treffen.

    Quelle: www.bundesregierung.de

  31. Fragen zu Baden-Württemberg

    Frage 31 von 33Baden-Württemberg · Katalogfrage 2

    Welches ist ein Landkreis in Baden-Württemberg?

    1. A — Die Mecklenburgische Seenplatte liegt in Mecklenburg-Vorpommern, nicht in Baden-Württemberg.
    2. B — Richtig: Der Neckar-Odenwald-Kreis liegt im Nordosten Baden-Württembergs.
    3. C — Nordfriesland liegt in Schleswig-Holstein, nicht in Baden-Württemberg.
    4. D — Altötting liegt in Bayern, nicht in Baden-Württemberg.

    Quelle: www.baden-wuerttemberg.de

  32. Frage 32 von 33Baden-Württemberg · Katalogfrage 5

    Welche Farben hat die Landesflagge von Baden-Württemberg?

    1. A — Blau-weiß-rot ist nicht die Landesflagge Baden-Württembergs; das ist eher mit anderen Regionen assoziiert.
    2. B — Richtig: Die Landesfarben Baden-Württembergs sind Schwarz und Gold — Schwarz steht für Württemberg, Gold für Baden.
    3. C — Weiß-blau sind die Farben Bayerns, nicht Baden-Württembergs.
    4. D — Grün-weiß-rot ist nicht die Flagge Baden-Württembergs; das ist eher mit Nordrhein-Westfalen assoziiert.

    Quelle: www.baden-wuerttemberg.de

  33. Frage 33 von 33Baden-Württemberg · Katalogfrage 9

    Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Baden-Württemberg?

    1. A — „Erste Ministerin/Erster Minister“ ist keine in Deutschland gebräuchliche Amtsbezeichnung für Flächenländer.
    2. B — „Premierminister“ ist die Bezeichnung in anderen Ländern (z. B. UK), nicht in deutschen Bundesländern.
    3. C — „Bürgermeisterin/Bürgermeister“ ist die Bezeichnung für kommunale Oberhäupter, nicht für das Land als Ganzes.
    4. D — Richtig: Wie in den meisten Flächenländern heißt die Regierungschefin/der Regierungschef in Baden-Württemberg Ministerpräsidentin/Ministerpräsident.

    Quelle: www.baden-wuerttemberg.de

Fragen zu Baden-Württemberg · Übungstests

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